AGBs
Ihre Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder per Webformular erfolgen.
Kursbeginn ist jeweils:
– Ende Januar
– Ende April / Anfang Mai
– Ende September
(Änderungen vorbehalten bei ungünstiger Ferienplanung in Baden – Württemberg)
Nach Anmeldung zu einem Kurs erhalten Sie eine Kursbestätigung mit allen wichtigen Informationen per E-Mail.
Die Termine finden i.d.R wöchentlich statt. Verschiebungen in Tag oder Zeit behalten wir uns für Sonderfälle vor.
In der „Corona-Zeit“ kam es zu gegebenen Auflagen, die die Schließung der Tanzschule erforderten. In solchen Sonderfällen behalten wir uns vor, den Unterricht online über ein Videokonferenz-System unserer Wahl fortzuführen. Sollte der Kursinhalt in diesen Fällen bereits vollständig vermittelt sein, behalten wir uns Kürzungen der Kursstunden bzw. der Terminanzahl vor.
Durch die Teilnahme am Kurs verpflichtet sich der Tanzschüler, die im Unterricht erlernten Figuren und Schrittverbindungen nicht weiter zu unterrichten, sei es kostenlos oder gegen Honorar. Die Tanzschule ist berechtigt, Regressansprüche geltend zu machen. Gerichtsstand ist Rastatt.
Bezahlung eines Kurses
Die Kursgebühr ist direkt nach Erhalt der Kursbestätigung zum Kurs in voller Höhe fällig, die Zahlungsmodalitäten werden mit der Kursbestätigung per Email versendet. Wir bitten Sie, die Kursgebühr mit dem angegebenen Verwendungszweck zu überweisen.
In der Kursgebühr ist die jeweils gültige Gebühr für die GEMA enthalten.
Stornierung eines Kurses
Anmeldungen können bis 7 Tage vor Kursbeginn kostenfrei und ohne Angabe von Gründen storniert werden. Die Erstattung einer bereits bezahlten Kursgebühr erfolgt über einen Gutschein über den vollen Kursbetrag.
Stornierungen, die im Zeitraum 7 Tage bis zum Tag des Kursbeginns (schriftlich per Email) erfolgen, können in Sonderfällen (z. Bsp. längere Krankheit oder ärztlich verordnetes Sportverbot) über eine Gutschrift für den nächsten Kurs verrechnet werden.
Bei Stornierungen nach Kursbeginn besteht kein Anspruch auf eine Gutschrift, sofern nicht ein unvorhergesehener Grund (z. Bsp. längere Krankheit oder ärztlich verordnetes Sportverbot) vorliegt.
ACHTUNG! Eine Nichtteilnahme aufgrund von „privaten/beruflichen Verpflichtungen“ oder „Kursabsagen im Freundeskreis“ sind keine Stornierungsgründe und es besteht kein Anspruch auf eine Gutschrift.
Bei Nichteinhalten der Stunden durch den Tanzschüler ist keine Ermäßigung der Kursgebühr möglich, sofern nicht ein unvorhergesehener Grund vorliegt.
Fernbleiben vom Unterricht bitten wir uns rechtzeitig vorher mitzuteilen.
Für Minderjährige:
Ich melde mich mit Genehmigung meiner Eltern zum Kurs an. Für Schäden, gleich welcher Art haftet die Tanzschule nicht.
§ 110 BGB:
Ein von Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter (Erziehungsberechtigten) oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.